BAURECHT

Wir beraten und vertreten Investoren und Auftraggeber wie auch Auftragnehmer bei der Realisierung des gesamten Bauvorhabens angefangen

  • von der Vertragsgestaltung, Verhandlung und beim Abschluss des Bauvertrages,
  • bei der Abstimmung und Abschluss von Nachunternehmerverträgen,
  • bei Sicherheiten / Bausicherheiten / Bürgschaft  rund um den Bauvertrag,
  • bei der präventiven Durchsetzung von Vergütungsansprüchen,
  • bis hin zur ständigen baubegleitenden Beratung einschließlich juristisches Projektmanagement
  • sowie zum Nachtragsmanagement / Baubehinderungmanagement
  • und zum Recht der Projektsteuerung

Ein Bauvorhaben läuft selten nach Plan. Wir beraten und vertreten

  • zu gestörten oder / oder geänderten Bauabläufen
  • zur auftretenden Baubehinderungen
  • zur Änderung, Wegfall oder zusätzlichen Leistungen
  • den Auftraggeber bei der Abwehr von unberechtigten Nachträgen
  • den Auftragnehmer bei der Durchsetzung berechtigter Vergütung aus Nachträgen

Wird ein Bauvertrag oder auch ein Planungsvertrag gekündigt, haben Auftragnehmer wie auch Auftraggeber häufig Schwierigkeiten mit der Abrechnung der gekündigten Verträge. Wir ermitteln / überprüfen mit Ihnen gemeinsam

  • die rechtlichen Grundlagen zur Abrechnung,
  • die baubetriebliche Kalkulation zur Abrechnung,
  • und beraten zur betriebswirtschaftlich sinnvollen Erstellung einer Schlussrechnung
  • und setzen diese für den Auftragnehmer durch
  • oder aber wehren für den Auftraggeber unberechtigte Forderungen ab

Wir beraten und vertreten Architekten-und Ingenieure sowie Projektsteuerer

  • bei der Vertragsgestaltung, Vertragsverhandlung und beim Vertragsabschluss
  • bei der Durchsetzung oder der Abwehr von Honoraransprüchen
  • bei der Durchsetzung oder Abwehr von Gewährleistungsansprüchen
  • in Haftungsprozessen gegenüber oder für den Versicherer

Wir beraten und vertreten Auftragnehmer und Auftraggeber in der komplexen Materie des Anlagenbaus oder auch des Tiefbau

  • bei der Gestaltung und Umsetzung von Anlagenbauverträgen
  • bei der Beschreibung des Leistungssoll,
  • Auslegung von funktionalen Leistungsbeschreibungen/Lastenheften
  • Formulierung von Mängelrügen und Claims
  • bei der Gestaltung und Umsetzung und spezifischen Abrechnung von Tiefbauverträgen

Wir beraten und vertreten Sie in den öffentlich-rechtlichen Fragen

  • im Bauplanungsrecht
  • im Bauordnungsrecht und zu Baugenehmigungen
  • bei öffentlich-rechtlichen Verträgen
  • zu städtebaulichen Verträgen

Nicht immer gelingt es durch baubegleitende Beratung oder außergerichtliche Verhandlung eine Streitigkeit zwischen den am Bau Beteiligten zu vermeiden. Wir schätzen die Chancen und Risiken eines Rechtsstreites ein und geben unseren Mandanten entsprechend Handlungsempfehlungen. Unsere Mandanten werden professionell vertreten

  • in Gerichtsverfahren
  • In Schiedsgerichtsverfahren
  • in Schlichtungsverfahren / Mediationsverfahren.