IMMOBILIENRECHT
Sowohl Vermieter als auch Mieter besser vermietet werden durch uns
- bei der Gestaltung und Abschluss von Gewerberaummietverträgen
- bei der Abwicklung und Beendigung von Mietverhältnissen
- bei der immobilienwirtschaftlichen Betrachtung
- in Mietprozessen
umfassend beraten und vertreten.
Wohnungsunternehmen und Mietverwaltungen werden durch uns zu folgenden Themen laufend beraten und vertreten:
- Gestaltung von Mietverträgen und Vertragsänderungen
- Inkasso von Mietzahlungen
- Kündigung
- Mietaufhebungsverträge
- Schönheitsreparaturen / Schadensersatz
- Modernisierungsmaßnahmen
- Mieterhöhungen (Vergleichsmiete, Staffelmiete etc.)
- Betriebskostenabrechnungen
- Räumungsklage
Durch uns werden Wohneigentumsgemeinschaften, Erwerber, Eigentümer und Verwalter in allen mietrechtlichen, wohneigentumsrechtlichen und baurechtlichen Fragen beraten. Insbesondere zu Fragen
- der Unterscheidung von Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum
- Sondernutzungsrechten
- Recht des Verwalters
- baulichen Veränderungen
- Instandhaltungen und Instandsetzungen
- Anfechtung von Beschlüssen
stehen wir unseren Mandanten zur Verfügung.
Wir begleiten Sie rechtlich bei einer betriebswirtschaftlich effizienten Immobilienverwaltung bei allen Rechtsfragen zwischen Mietrecht und Transaktionsrecht, angefangen
- von der Gründung und Gestaltung von Objektgesellschaften
- über die Gestaltung und Verhandlung von Grundstückskaufverträgen
- und Erbbaurechtsverträgen
- sowie beim Vertragsmanagement.
Das Erschließungsrecht umfasst einerseits sämtliche Fragen zur Planung von Baugebieten (z.B. nach dem Baugesetzbuch), andererseits das Erschließungskostenbeitragsrecht. Wir beraten und vertreten zu Fragen
- der Planung von Baugebieten
- der Prüfung von Vorbescheiden
- der Prüfung / Abwehr von Kostenbescheiden
- der Straßenausbaubeiträge
Makler vermitteln Immobilien-und Grundstücksgeschäfte. Diese Vermittlung ist eine Leistung, über deren Vergütung zuweilen gern gestritten wird. Wir beraten und vertreten bei
- zu Provisionsvereinbarungen
- zu Maklerverträgen
- zu Maklervereinbarungen in Grundstückskaufverträgen
- zur Durchsetzung eines berechtigten oder zur Abwehr eines unberechtigten Provisionsanspruches