IMMOBILIENRECHT

Sowohl Vermieter als  auch Mieter besser vermietet werden durch uns

  • bei der Gestaltung und Abschluss von Gewerberaummietverträgen
  • bei der Abwicklung und Beendigung von Mietverhältnissen
  • bei der immobilienwirtschaftlichen Betrachtung
  • in Mietprozessen

umfassend beraten und vertreten.

Wohnungsunternehmen und Mietverwaltungen werden durch uns zu folgenden Themen laufend beraten und vertreten:

  • Gestaltung von Mietverträgen und Vertragsänderungen
  • Inkasso von Mietzahlungen
  • Kündigung
  • Mietaufhebungsverträge
  • Schönheitsreparaturen / Schadensersatz
  • Modernisierungsmaßnahmen
  • Mieterhöhungen (Vergleichsmiete, Staffelmiete etc.)
  • Betriebskostenabrechnungen
  • Räumungsklage

Durch uns werden Wohneigentumsgemeinschaften, Erwerber, Eigentümer und Verwalter in allen mietrechtlichen, wohneigentumsrechtlichen und baurechtlichen Fragen beraten. Insbesondere zu Fragen

  • der Unterscheidung von Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum
  • Sondernutzungsrechten
  • Recht des Verwalters
  • baulichen Veränderungen
  • Instandhaltungen und Instandsetzungen
  • Anfechtung von Beschlüssen

stehen wir unseren Mandanten zur Verfügung.

Wir begleiten Sie rechtlich bei einer betriebswirtschaftlich effizienten Immobilienverwaltung bei allen Rechtsfragen zwischen Mietrecht und Transaktionsrecht, angefangen

  • von der Gründung und Gestaltung von Objektgesellschaften
  • über die Gestaltung und Verhandlung von Grundstückskaufverträgen
  • und Erbbaurechtsverträgen
  • sowie beim Vertragsmanagement.

Das Erschließungsrecht umfasst einerseits sämtliche Fragen zur Planung von Baugebieten (z.B. nach dem Baugesetzbuch), andererseits das Erschließungskostenbeitragsrecht. Wir beraten und vertreten zu Fragen

  • der Planung von Baugebieten
  • der Prüfung  von Vorbescheiden
  • der Prüfung / Abwehr von Kostenbescheiden
  • der Straßenausbaubeiträge

Makler vermitteln Immobilien-und Grundstücksgeschäfte.  Diese Vermittlung ist eine Leistung, über deren Vergütung zuweilen gern gestritten wird. Wir beraten und vertreten bei

  • zu Provisionsvereinbarungen
  • zu Maklerverträgen
  • zu Maklervereinbarungen in Grundstückskaufverträgen
  • zur Durchsetzung eines berechtigten oder zur Abwehr eines unberechtigten Provisionsanspruches